| Ein eigener "Anwalt" für die Kinder: Verfahrenspfleger | Verfahrenspflege (Informationen für Eltern)
Das Familiengericht kann mich - von sich aus oder auf Antrag der Eltern - als Verfahrenspfleger für ein Kind bzw. Jugendlichen bestellen. Dies wird immer dann als notwendig erachtet, wenn die Vorstellungen der Eltern in einer das Kind betreffenden Frage zu weit auseinanderliegen und eine neutrale Person die Interessen des Kindes wahrnehmen soll. In anderen Fällen kann es auch sein, dass - zumindest zeitweise - die Herausnahme des Kindes aus der Familie und Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Kinderheim erwogen wird, oder dass es darum geht, das Kind wieder in die urspüngliche Familie zurückzubringen.
Was ist nun das Beste für das Kind? Wer hat "recht"? Womit wäre dem Kind am meisten geholfen? Welche Unterstützung brauchen die Eltern, um sich künftig besser zu verständigen?- Das sind die Fragen, mit denen sich die anderen Beteiligten (Familiengericht, Jugendamt und ich) ebenso befassen. Damit die Interessen des Kindes dabei nicht "untergehen", sondern durch eine unabhängige Person im Verfahren vertreten ist, kann ich zum Verfahrenspfleger ("Anwalt des Kindes") bestellt werden. Meine Aufgabe ist es, mir zunächst ein eigenes Bild von der Situation des Kindes und der dem Familiengericht zur Entscheidung vorgetragenen Angelegenheit zu machen. Dazu werde ich insbesondere den persönlichen Kontakt mit dem Kind und den Eltern zuhause suchen. Vielleicht finden sich im Gespräch weitere Lösungsmöglichkeiten als sich bisher aufgetan haben, denn meist sehen vier oder sechs Augen mehr als zwei. Dazu werde ich sicherlich aus meiner jahrelangen Erfahrung in der Beratung getrennt lebender Paare auch noch die eine oder andere Idee beisteuern können. Was mir noch wichtig ist: Meiner Erfahrung nach stehen sehr viele Eltern "unter Strom", wenn sie wegen ihrer Kinder vor Gericht ziehen (müssen). Dann sind nicht wenige geneigt, die am Verfahren sonst noch Beteiligten der Einfachheit halber in "Gute" und "Böse" zu unterscheiden: Teilen sie die eigene Auffassung, sind sie gut, teilen sie sie nicht, sind sie schlecht - ganz nach dem Motto "Wer nicht für mich ist, ist gegen mich." Daher empfehle ich allen Eltern, meine Aufgabe nicht darin zu sehen, mich auf die Seite eines Elternteils zu stellen und einen ihrer Lösungsansätze zu unterstützen. Vielmehr werde ich mit einem neutralen Auge auf die Situation des Kindes schauen und dem Kind ein hilfreicher Beistand im Verfahren sein. Dem Kind sollte es gegönnt sein, dass ihm ein "eigener Anwalt" zur Seite gestellt wird, der weder die Interessen der Mutter noch des Vaters vertritt, sondern allein aus der Perspektive des Kindes sich in die Lösung der familiären Probleme einbringt.
Insofern Sie als betroffene Eltern in einem Familienrechtsverfahren auch beantragen können, dass ganz konkret ich als Verfahrenspfleger für Ihre Kinder bestellt werde, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Weiterführende Infos: - Abkürzungen im Familienrecht - Hilfe vor Gericht: Im Interesse der Kinder (auf n-tv.de) - "Rollenbeschreibung" des Amtsgerichts Hannover (auf hannfampraxis.de) - "Was will das Kind eigentlich?" (Zeitungsinterview über Verfahrenspfleger im Generalanzeiger Bonn) - "Anwälte des Kindes" (Zeitungsbericht über Verfahrenspfleger im Neuss-Grevenbroicher Zeitung) - "Zwischen den Stühlen ..." (Radiokurzinterview über Verfahrenspfleger auf NE-WS 89,4) (c) Andreas Schwenzer, 2007 | ||