| "Anwalt des Kindes": Verfahrenspfleger | Verfahrenspflege (Informationen für Kinder und Jugendliche)
Wenn Eltern sich trennen und nicht mehr zusammenleben, sind sie sich nicht immer einig, wer sich in welchem Umfang um die Kinder kümmern soll und wie oft sie mit dem anderen Elternteil zusammen sein sollen. Andere Fragen können sein, wo die gemeinsamen Kinder in den Kindergarten oder die Schule gehen sollen, ob überhaupt oder in welcher Form eine Operation oder Heilbehandlung/Therapie durchgeführt werden soll. In anderen Fällen kann es sein, dass darüber nachgedacht wird, die Kinder für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder ein Kinderheim zu bringen, weil es daheim "drunter und drüber geht". Schließlich gibt es dann auch Fälle, in denen überlegt wird, ob der richtige Zeitpunkt gekommen ist, diese Kinder wieder zu ihren eigenen Familien zu bringen und wie das gehen soll.
Meist wenden sich Mama und Papa dann auch an Fachleute, die besser wissen, wie man die Richterin oder den Richter von der eigenen Idee überzeugen kann: Das sind die so genannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Diese schreiben dann im Auftrag der Eltern seitenlange Briefe an das Gericht, in denen sie aufführen, warum ihre Idee, was mit den Kindern geschehen soll, die bessere Lösung sei. Da die meisten Eltern dann nur noch ihre eigene Idee im Blick haben und nichts anderes mehr zulassen können, ist es gut, wenn es jemand gibt, der nur für die Kinder da ist, der nicht redet, wie sich die Mama oder der Papa das wünschen, sondern der den Kindern zuhört, was die Kinder sich wünschen, der den Kindern erklärt, was beim Familiengericht passiert, und an den sich die Kinder immer wenden können. Dieser jemand wird vom Gericht bestimmt und heisst dann "Verfahrenspfleger". Um kennenzulernen, wie das Kind lebt, womit es sich beschäftigt und was ihm Kummer macht, besucht der Verfahrenspfleger das Kind daheim. Im Gespräch allein mit dem Kind, bei dem weder Mama noch Papa dabei sind, erzählt der Verfahrenspfleger dann, um was es den Eltern beim Familiengericht geht. Das Kind darf dem Verfahrenspfleger alles sagen, was es darüber denkt - auch das, was es sich vielleicht nicht traut, den eigenen Eltern direkt zu sagen. Vor Gericht wird der Verfahrenspfleger dann das vorbringen, was im eigentlichen der Wille des Kindes ist, und wird mit der Richterin oder dem Richter und mit den Eltern überlegen, welche Lösung die beste ist. Dabei spricht der Verfahrenspfleger für das Kind und ist so der "Anwalt des Kindes", so wie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Mama und Papa reden.
Weiterführende Infos: - Infos zu Trennung und Scheidung (auf trennungskind.de) - "Was will das Kind eigentlich?" (Zeitungsinterview über Verfahrenspfleger im Generalanzeiger Bonn) - "Zwischen den Stühlen ..." (Radiokurzinterview über Verfahrenspfleger auf NE-WS 89,4) (c) Andreas Schwenzer, 2007 | ||